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NIS2 klingt nach Bürokratie, betrifft aber ganz konkret die Software, mit der Unternehmen täglich arbeiten. Wir erklären, wer betroffen ist, was zu tun ist und warum sich Sicherheit von Anfang an lohnt.
Das Wichtigste in Kürze

Freitag, 16:30 Uhr. Kurz vor dem Wochenende kommt eine Sicherheitswarnung rein. In einer weit verbreiteten Softwarebibliothek steckt eine kritische Lücke. Nutzt das eigene Kundenportal diese Bibliothek? Wer schaut nach, wer entscheidet über das Update? Ob ein Team jetzt schnell reagieren kann, entscheidet sich meist schon zu Projektbeginn.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen besser gegen Cyberangriffe schützen soll. In Deutschland gilt sie seit dem 6. Dezember 2025. Wer betroffen ist, muss sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren, Sicherheitsrisiken aktiv managen und ernste Vorfälle melden.
Neu ist, dass die Geschäftsführung persönlich verantwortlich ist und haftet, wenn etwas versäumt wird.
Das hängt von zwei Dingen ab, der Branche und der Größe. Erfasst sind unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheit, Chemie, Lebensmittel, Industrie und digitale Dienste. Bei der Größe hilft diese Faustregel weiter.
Es gibt Ausnahmen in beide Richtungen. Betreiber kritischer Anlagen zum Beispiel sind unabhängig von ihrer Größe dabei. Ob Sie betroffen sind, können Sie in wenigen Minuten mit der Betroffenheitsprüfung des BSI checken.
Dienstleister sind nicht automatisch NIS2-pflichtig, bekommen aber oft Sicherheitsanforderungen ihrer Kunden weitergereicht.
Eine ganze Menge. Das Gesetz nennt die sichere Entwicklung und Wartung von IT-Systemen ausdrücklich als Pflicht. Im Alltag eines Softwareprojekts geht es dabei vor allem um fünf Dinge.
Ernste Sicherheitsvorfälle müssen in drei Schritten gemeldet werden.
Die gute Nachricht ist, dass nicht jede Sicherheitslücke gleich ein Meldefall ist. Kritisch wird es, wenn sie ausgenutzt wird und den Betrieb erheblich stören oder großen Schaden anrichten kann. Wer prüft, entscheidet und meldet, sollte deshalb vorher feststehen.
Sicherheit nachträglich in eine fertige Anwendung einzubauen, ist mühsam und teuer. Viel einfacher ist es, sie von Beginn an mitzuplanen. Bei TEAM23 machen wir das seit jeher so, bei internen Anwendungen genauso wie bei digitalen Angeboten für Kundinnen und Kunden. NIS2 schreibt jetzt verbindlich vor, was in guten Softwareprojekten ohnehin dazugehören sollte. Drei Dinge machen dabei den Unterschied.
Sicherheit gehört in die Planung. Schon beim Projektstart klären wir, welche Daten eine Anwendung verarbeitet, wer darauf zugreifen darf und welche externen Bausteine sie braucht. Während der Entwicklung prüfen wir eingesetzte Bausteine auf bekannte Lücken, lesen Code gegenseitig gegen und testen gründlich. Bei Bedarf binden wir zusätzliche Sicherheitstools ein, deren Ergebnisse unsere Entwickler:innen regelmäßig auswerten.
Jede Aufgabe hat eine verantwortliche Person. Gutes Projektmanagement sorgt dafür, dass Sicherheitsthemen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wartungsverträge mit festen Reaktionszeiten regeln, was nach dem Start passiert.
Alle wissen, wer was macht. Gemeinsam legen wir fest, wer bei einer Warnung prüft, wer entscheidet und wer wen informiert. Für dringende Fälle gibt es einen direkten Draht.
„Wenn eine Sicherheitswarnung reinkommt, will ich nicht erst suchen müssen, wo eine Komponente überall im Einsatz ist. Ist das von Anfang an dokumentiert und klar, wer das Update freigibt, können wir schnell reagieren, auch am Freitagnachmittag.“ – Manuel Leitenmaier, Webentwickler bei TEAM23
Unternehmen, die NIS2 umsetzen müssen, begleiten wir auch beratend. Wir übersetzen die Anforderungen in konkrete Aufgaben für ihre Software und setzen sie technisch um. Die rechtliche Bewertung bleibt beim Unternehmen.
Ja, wenn das Unternehmen selbst unter NIS2 fällt. Dann zählen alle IT-Systeme dazu, mit denen es seine Leistungen erbringt.
Nein. Meldepflichtig sind nur ernste Vorfälle, die zum Beispiel den Betrieb stark stören oder großen Schaden anrichten. Eine bekannte Lücke, die nicht ausgenutzt wurde, gehört in der Regel nicht dazu.
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