Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich auf sämtliche von TEAM23 erbrachten Leistungen Anwendung.

2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, denen TEAM23 nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

3. Diese AGB gelten auch dann, wenn TEAM23 in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

4. Alle Vereinbarungen zwischen TEAM23 und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Soweit Verträge oder Vertragsangebote von TEAM23 schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.

§ 2 Vertragsabschluss

1. TEAM23 ist berechtigt, die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Angebote, auch solche, die im Namen von TEAM23 abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von TEAM23 schriftlich bestätigt wurde.

2. Im Angebot werden die Tätigkeiten zur Herstellung der Software (Website, App, etc.) im Einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. TEAM23 benennt in diesem Angebot, wie lange sie sich an das Angebot nach seiner Abgabe bindet, längstens jedoch vier Wochen.

3. Sollte die Auftragsbestätigung oder das Angebot von TEAM23 Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist TEAM23 zur Anfechtung berechtigt, wobei diese den Irrtum beweisen muss.

§ 3 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist die Leistung, die in der Auftragsbestätigung beschrieben ist. Regelmäßig handelt es sich hierbei um die entgeltliche Erstellung von Software durch TEAM23 zur dauerhaften Überlassung an den Kunden. Dies umfasst auch die Entwicklung und Erstellung von Websites, mit der der Kunde im Internet auftreten kann.

2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertragsgegenstandes sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch TEAM23 verbindlich.

3. Sofern die Parteien einen gesonderten Vertrag über die zu erbringende Leistung geschlossen haben, gilt die dortige Leistungsbeschreibung als maßgeblich. Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Dies umfasst regelmäßig die Analyse/Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie gegebenenfalls Implementierung einer Homepage/Website. Sofern Schulungen oder Vorbesprechungen stattgefunden haben, können hierbei erstellte Dokumente ergänzend zur Leistungsbestimmung hinzugezogen werden.

4. Vertragsleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von TEAM23 schriftlich bestätigt wird. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behält sich TEAM23 im Rahmen des Zumutbaren vor.

5. Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von TEAM23 stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Software dar.

6. Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese von TEAM23 schriftlich bestätigt wurden.

§ 4 Abwicklung

1. TEAM23 ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

2. Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, sofern sie schriftlich von TEAM23 bestätigt wurden. Von dieser Verpflichtung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden.

3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Bereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TEAM23 nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hat der Kunde Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verursacht, kann er aus der nicht fristgerechten Fertigstellung keine weiteren Rechte herleiten.

4. Soweit die Überlassung von offener Lizenzsoftware (z.B. Open Source, Freeware etc.) Dritter Bestandteil des Vertrages ist, erfolgt die Überlassung ergänzend auf Basis der gesonderten Bedingungen der jeweils verwendeten Software. TEAM23 weist darauf hin, dass die Verletzung solcher Lizenzbedingungen für derartige Software zum Verlust der Nutzungserlaubnis führen kann. TEAM23 wird auf Anfrage mitteilen, welche Open-Source Software verwendete wurde. Für die dauerhafte kostenfreie Nutzung steht TEAM23 nicht ein.

§ 5 Pflichten des Bestellers

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten, die für die Erstellung der Software erforderlich sind, umgehend zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft u.a. Texte, Fotos, Filme, Musikdateien, Grafiken, Logos, etc..

2. Der Kunde benennt einen oder mehrere verantwortliche Ansprechpartner unter Angabe vollständiger Kontaktdaten, die zur Bereitstellung erforderlicher Informationen und Dokumente, für Freigaben und Abnahmen sowie sonstige Fragen zur Gestaltung und Durchführung des Vertrages mitwirken und entscheidungsbefugt sind.

3. Für die Beschaffung und den Rechtserwerb von Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt TEAM23 von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Inhalten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Projektablauf & Erstellung der Software

1. Sofern vom Kunden beauftragt entwickelt TEAM23 zunächst ein Grobkonzept für die Software. Dieses Grobkonzept definiert den Rahmen der zu erstellenden Software mit einer Kurzbeschreibung. Sofern der Kunde zustimmt, werden im Anschluss daran einzelne Elemente weiter definiert.

2. TEAM23 ist zur Vorlage von maximal drei Korrekturvorschlägen verpflichtet, sofern nicht der Kunde vor der Vorlage der vollen Anzahl von Korrekturvorschlägen bereits zustimmt.

3. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines Korrekturvorschlags, kann TEAM23 nach Ablauf von 48 Stunden auf der Basis eines nicht gerügten Vorschlags mit der Erstellung des Layouts/Designs beginnen bzw. fortfahren.

4. Für den Fall, dass der Kunde die Erstellung eines Grobkonzeptes nicht beauftragt hat, beginnt TEAM23 unmittelbar mit der Erstellung des Layouts/Designs.

5. TEAM23 liefert maximal bis zu drei Entwürfe eines Layouts/Designs je Unterseite, sofern nicht der Kunde vor der Vorlage der vollen Anzahl von Korrekturvorschlägen bereits einem Layout/Design zustimmt.

6. Nach Freigabe des vorgelegten Layouts/Designs durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der 48 -Stunden-Frist gem. Ziffer 3 erstellt TEAM23 die Software.

7. Wesentliche Elemente, die bereits auf einer Webseite bzw. einen Teilbereich der Software freigegeben wurden, gelten für die Folgeseiten als genehmigt. Wesentlich sind solche Elemente, die der einheitlichen Gesamtvisualisierung dienen (z.B. Logos etc.).

8. Sofern es sich bei dem Auftrag um die Programmierung einer Website handelt, wird diese optimiert im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung genutzten aktuellen Browserversionen (Microsoft Edge, Safari, Firefox, Chrome, Opera).

9. TEAM 23 wird die erstellte Software nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen. Dies kann TEAM23 durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige dem Kunden zumutbare Weise bewerkstelligen.

§ 7 Abnahme

1. Nach Fertigstellung der Software und der Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden ist dieser innerhalb von 5 Tagen zu Abnahme verpflichtet.

2. TEAM23 verzichtet auf eine förmliche Genehmigung. Der Kunde kann das Werk durch schlüssiges Verhalten genehmigen. Ein solch schlüssiges Verhalten liegt unter anderem in der Ingebrauchnahme des Werkes sowie in der Zahlung der Schlussrechnung.

3. TEAM23 ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Software/Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht. Einmal abgenommene Teile können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

4. Erhebt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt. TEAM23 wird den Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 8 Vergütung

1. Die Leistungserbringung erfolgt nach Aufwand zu den im Angebot mitgeteilten Vergütungssätzen. Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen Aufwandsmehrungen und –minderungen keine Partei, eine Anpassung zu verlangen. Von TEAM23 erstellte Budgetplanungen sind unverbindlich.

2. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten sind zu vergüten.

3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von TEAM23 getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von TEAM23 für Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

4. TEAM23 ist berechtigt, die einen Leistungsabschnitt betreffende Vergütung mit Freigabe eines Leistungsabschnitts abzurechnen (Abschlagszahlungen). Sofern eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart wurde, ist TEAM23 berechtigt, die angefallenen Stunden monatlich gegenüber dem Kunden abzurechnen. Zahlungen sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu leisten. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

1. Der Kunde kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber TEAM23 ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

3. Die Rechte des Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von TEAM23 abtretbar.

§ 10 Gewährleistung

1. Die Software hat die in der Auftragsbestätigung definierte Beschaffenheit. Sofern ein Pflichtenheft erstellt wurde und dort die Funktionalität beschrieben wurde ist dies abschließend.

2. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit der Gesamtabnahme oder deren endgültiger Verweigerung.

3. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.

4. TEAM23 kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Anpassungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

5. TEAM23 haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der TEAM23 erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

6. Der Kunde wird TEAM23 bei der Mangelfeststellung und
-beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

7. Der Kunde wir vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von TEAM23 zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen vom TEAM23 zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

8. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von TEAM23. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn die telekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.

§ 11 Haftung

1. Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund gegen TEAM23 sind ausgeschlossen, es sei denn, TEAM23 oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

2. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

4. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch TEAM23 übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen TEAM23 geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

6. TEAM23 haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

7. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet TEAM23 insoweit nicht als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 12 Kündigung, Rücktritt

1. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass TEAM23 ihm einen Grund dazu gegeben hat oder erklärt TEAM23 den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde, die bereits angefallenen Kosten in voller Höhe sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 15% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anspruch geringer ist.

2. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 13 Nutzungsrecht

1. Die an der Software sowie gegebenenfalls an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei TEAM23. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt TEAM23 ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein.

2. Alle Rechte sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar.

3. Die Rechtseinräumung wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. TEAM23 kann eine Verwertung der Software oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch diese Erlaubnis nicht statt.

4. TEAM23 ermächtigt den Kunden als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Software, oder einzelner Elemente vorzugehen.

5. TEAM23 ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Dies umfasst auch eine Vorführung auf Messen, in verkleinerter Abbildung auf der eigenen Homepage abzubilden, im Rahmen einer Berichterstattung über sie selbst oder zu ähnlichen Anlässen vorzuführen und abzubilden. TEAM23 wird auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen.

6. TEAM23 hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks in der erstellten Software insbesondere bei erstellten Websites. TEAM23 ist berechtigt, diesen Copyright-Vermerk selbst anzubringen und der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung von TEAM23 zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Software, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

7. Sämtliche an der Software oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung der Software entstehenden Namens- Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.

8. Team23 ist nicht verpflichtet Quelltextdateien herauszugeben. TEAM23 hat das Recht für die Herausgabe von Source Codes bzw. den Projekt-Original-Dateien der von TEAM23 verwendeten Tools auch solcher von TEAM23 programmierter Elemente der Software eine gesonderte Vergütung zu verlangen.

§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, insbesondere alle Angaben über Kundenbeziehungen und ihre Details, andere wesentliche Informationen wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Informationen zu Produktprozessen und auch sonstige vertrauliche Informationen, die von den Parteien in schriftlicher oder anderer Form zur Verfügung gestellt und/oder offen gelegt werden, nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes höchst vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken direkt oder indirekt zu verwenden und/oder im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken an Dritte weiterzuleiten und/oder Dritten anderweitig direkt oder indirekt selbst oder durch Dritte zur Kenntnis zu bringen.

2. Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht, sofern Informationen öffentlich bekannt sind (z.B. Veröffentlichungen in Medien), bei Erhalt der anderen Partei schon bekannt waren, von Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht einer Partei zugänglich gemacht werden, kraft gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Verfügung oder richterlicher Anordnungen, insbesondere Urteile, bekannt gemacht werden müssen. Soweit sich eine Partei auf eine dieser Ausnahmetatbestände berufen will, ist sie dafür beweispflichtig.

3. Die Vertragsparteien werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen oder die in sonstiger Weise mit vertraulichen Informationen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO bestimmungsgemäß in Berührung kommen, zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO verpflichten.

4. Die Vertragsparteien werden das Datengeheimnis im Sinne des DSGVO wahren und bei der Ausführung des Auftrags nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und TEAM23 gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

2. Erfüllungsort ist der Sitz von TEAM23.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Augsburg.

§ 16 Salvatorische Klausel

1. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

2. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.